Pflicht seit 01.01.2020

EU-weite UID & VAT-ID Prüfung

Validieren Sie UID-Nummern aus allen EU-Ländern über das offizielle VIES System. Österreich (ATU), Deutschland (DE), Frankreich (FR) und alle weiteren EU-Staaten mit qualifizierter Bestätigung.

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27+
EU-Länder
100%
VIES-konform
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2020
Pflicht seit

EU UID-Nummer Gültigkeit prüfen

Stufe 2 qualifizierte Bestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen - EU-weit gültig

🇦🇹 AT: ATU12345678🇩🇪 DE: DE123456789🇫🇷 FR: FR12345678901🇮🇹 IT: IT12345678901

UID-Prüfung in der EU: Pflicht seit 2020 für alle Mitgliedsstaaten

Die Prüfung der UID-Nummer (USt-IdNr. in Deutschland, ATU in Österreich, TVA in Frankreich) ist seit dem 1. Januar 2020 EU-weit für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen verpflichtend. Die qualifizierte Bestätigung (Stufe 2) validiert nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Übereinstimmung mit Firmennamen und Adresse - eine Anforderung die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Wann muss die UID geprüft werden?

Nationale Unterschiede bei der UID-Validierung

🇩🇪 Deutschland (DE + 9 Ziffern):

USt-IdNr. beim BZSt beantragen. Datenschutzbedingt keine Adressausgabe bei VIES-Abfragen. Aufbewahrung 10 Jahre nach §147 AO. Kleinunternehmer nach §19 UStG ausgenommen.

🇦🇹 Österreich (ATU + 8 Ziffern):

ATU-Nummer über FinanzOnline oder Formular U15. Vollständige Datenausgabe möglich. Aufbewahrung 7 Jahre nach §132 BAO. Kleinunternehmer bis 35.000€ ausgenommen.

🇫🇷 Frankreich (FR + 11 Zeichen):

TVA intracommunautaire mit Adressdaten. Aufbewahrung 6 Jahre. Micro-entreprises bis 85.800€ (Handel) bzw. 34.400€ (Dienstleistung) ausgenommen.

Reverse-Charge-Verfahren und UID-Pflicht

Bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen gilt EU-weit das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, der Empfänger versteuert in seinem Land. Voraussetzung: Beide Parteien haben eine gültige UID-Nummer.

VIES - Das zentrale EU-Validierungssystem

VIES (VAT Information Exchange System) ist die offizielle EU-Plattform zur UID-Validierung. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten plus Nordirland (XI) sind angeschlossen. Die Echtzeit-Prüfung erfolgt direkt bei den nationalen Steuerbehörden. Unser Tool nutzt die offizielle VIES REST-API für maximale Rechtssicherheit.

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UID-Prüfung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Stufe 2 Bestätigung

Qualifizierte UID-Prüfung mit Namens- und Adressabgleich für innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß EU-Richtlinien

🏛️

Behörden-konform

Direkter Abgleich mit offiziellen EU-Finanzbehörden über VIES und nationale Datenbanken

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Handelsregister-Daten

Anzeige der Registernummer (HRB in DE, FN in AT, RCS in FR) wenn verfügbar

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Nachweisdokumentation

Prüfergebnis als rechtsgültiger Nachweis für Finanzbehörden speicherbar und druckbar

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Massenbuchhaltung

Ideal für Steuerberater und Buchhalter mit vielen EU-Geschäften - Copy & Paste aus Excel möglich

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Kleinunternehmer-Check

Prüfung ob UID-pflichtig oder Kleinunternehmerregelung je nach EU-Land möglich

Häufige Fragen zur UID-Validierung & ATU-Prüfung